Lilian Studer

«Für ein gutes Leben braucht es eine intakte Umwelt, respektvolles Miteinander und starke Familien. Dafür stehe ich ein.»

Name
Lilian Studer
Jahrgang
1977
Wohnort
Wettingen
Beruf
Management Non Profit
Lehrerin für Textiles Werken
Mandate
Nationalrätin
Präsidentin EVP Schweiz
div. Ehrenamtliches
Website
www.lilianstuder.ch

Smartspider

255075100Offene Aussenpolitik Liberale Wirtschaftspolitik Restriktive Finanzpolitik Law & OrderRestriktive Migrationspolitik Ausgebauter Umweltschutz Ausgebauter Sozialstaat Liberale Gesellschaft

Für euses Zämeläbe

Unsere Gesellschaft, unsere Umwelt, kurz: unser Zusammenleben sind mir ein Anliegen. Sie sind die Motivation in der Politik und für unsere Schweiz tätig zu sein. Zudem finde ich es als Privileg, unsere Gesellschaft politisch mitgestalten zu dürfen: Suchet der Stadt Bestes ist nicht umsonst ein wichtiger Leitspruch.

Ich arbeite gerne politisch. Zuhören hilft mir dabei ebenso wie meine Art der Zusammenarbeit: Konstruktiv und undogmatisch, über die Parteigrenzen hinweg Lösungen zu suchen. Von Werten wie Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Menschenwürde lasse ich mich leiten. Das sind meine Stärken und meine Gesinnung. Ein politisches Amt ist für mich ein Dienst an den Menschen. Eben: «Für euses Zämeläbe».

Lebenslauf

Politische Laufbahn

  • seit Juni 2021 Präsidentin EVP Schweiz
  • seit Dez. 2019 Nationalrätin (Kommission für Wissenschaft, Bildung, Kultur, Geschäftsprüfungskommission)            
  • 2011 – 2019 Fraktionspräsidentin EVP (ab 2017 mit BDP) im Grossen Rat Aargau
  • 2004 – 2008 Präsidentin Junge EVP Schweiz
  • 2002 – 2019 Grossrätin Kanton Aargau (Div. Kommissionseinsitze durch all die Jahre, ab 2017 Präsidentin Kommission für Justiz)

Letzte berufliche Station

  • 2021 – 2022 Mandat Unterstützung Geschäftsführung Blaues Kreuz AG/LU
  • 2014 – 2021 Geschäftsführung Blaues Kreuz AG/LU

Ehrenamtliche Mandate

  • seit 2023 Schulrätin ABB Technikerschule https://www.abbts.ch
  • seit 2020 Beirätin World Vision Schweiz www.worldvision.ch
  • seit ca. 2017 Mitglied der Arbeitsgruppe «Gesellschaft und Politik» Blaues Kreuz Schweiz www.blaueskreuz.ch
  • weitere: Vorstandsmitglied FC Helvetia, Patronatsmitglied Verein Doppeltür
  • Frühere: u.a. Präsidentin Benevol Aargau - Fach- und Vermittlungsstelle Freiwilligenarbeit, Beirätin Palliative Aargau

Meine Vorstösse im Parlament

Nach meiner langjährigen kantonalen politischen Erfahrung ist es für mich ein Privileg seit 2019 den Kanton Aargau im Nationalrat zu vertreten. Die erste Legislatur war für mich somit geprägt von einem politischen Neustart auf Bundesebene, mit vielen interessanten aber auch wichtigen Themen. Leider auch von vielen Krisen, die uns zum raschen Reagieren aufforderte.

Ich bin Mitglied in der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur und seit 2022 auch in der Geschäftsprüfungskommission. Stellvertretungen fokussieren sich auf die Kommission Gesundheit und Soziales, Rechtskommission, Gerichtskommission und der Aussenpolitischen Kommission. In der Kommissionsarbeit finden die wichtigen Diskussionen und Vorarbeit statt.

Neben der Arbeit in der Kommission habe ich als Nationalrätin die Möglichkeit, mit Vorstössen Gesetzesänderungen anzuregen oder Berichte zu verlangen. Fünf davon sind in der nachstehend aufgeführt.

Opferschutz durch Täterarbeit

2021 einigten sich der Bund und die Kantone auf eine Roadmap zur Eindämmung von häuslicher Gewalt. Während viel im Bereich Opferschutz gemacht wurde, steht beim Handlungsfeld 8 der Roadmap Arbeit mit gewaltausübenden Personen, noch einiges an Arbeit an. Doch wichtig ist: Täterarbeit ist in der Verhinderung von Femiziden bzw. geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Tätigkeitsgebiet. Damit die Tatperson langfristig mit der Gewaltanwendung aufhört, muss sie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Gezielte Begleitmassnahmen oder spezialisierte Programme zielen darauf ab, diesen Prozess zu erleichtern, anhaltende häusliche Gewalt zu unterbrechen, die Gefahr von Rückfällen sowie die Übertragung gewalttätigen Verhaltens von Generation zu Generation zu verhindern.

Der Bundesrat wird gebeten zu untersuchen, wie eine systematische Arbeit mit gewaltausübenden Personen gefördert werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob analog zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) Anforderungen an die Beratungsstellen für gewaltausübende Personen gestellt, die Kostenverteilung zwischen den Kantonen definiert sowie die finanziellen Leistungen und Aufgaben des Bundes festgelegt werden können. Damit würde ein nationaler Rahmen geschaffen, der zudem die Wahrung der Istanbul-Konvention garantiert.

www.parlament.ch

Freiwilliger Zugang zum Zivildienst

Der Zivildienst erbringt in der Schweiz einen grossen Nutzen für die ganze Gesellschaft. Im Jahr 2021 wurden über 1,7 Millionen Zivildiensttage geleistet. Ein Grossteil davon im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich. Diese Einsätze nützen durch ihre direkte Wirkung, sie stärken aber auch den Zusammenhalt zwischen den Generationen und Landesteilen und lassen die Zivildienstleistenden wertvolle Erfahrungen sammeln. Von diesen Einsätzen sind jedoch viele Personen in der Schweiz ausgeschlossen. Das Engagement für die Gesellschaft im Rahmen des Zivildienstes soll somit auch diesen Personengruppen ermöglicht werden.

Mit meinem Vorstoss verlange ich einen direkten Zugang zum Zivildienst für die breite Bevölkerung. Dies können beispielsweise Frauen oder in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer sein. Den Vorstoss habe ich am 15. Juni 2023 eingereicht. Aufgrund der vielen Traktanden kann es aber mehr als ein Jahr dauern, bis wir das im Nationalrat behandeln.

Weitere Informationen: www.parlament.ch

Wiedereinführung der Möglichkeit der Entschädigung von Opfern von Gewalttaten im Ausland im Opferhilfegesetz

Nach dem Luxor-Attentat von 1997, bei dem 36 Schweizer ums Leben kamen und zahlreiche weitere verletzt wurden, wurde das Opferhilfegesetz dahingehend geändert, dass Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer von im Ausland begangenen Gewalttaten oder Terroranschlägen abgeschafft wurden. Bis dahin konnte ein Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz bei seinem Kanton eine Entschädigung beantragen, wenn er vom ausländischen Staat keine ausreichenden Leistungen erhielt. Diese Möglichkeit wurde mit der Begründung abgeschafft, dass dies für die Kantone zu teuer sein könnte.

Dieses Argument ist nicht zulässig. Niemand kann sich aussuchen, Opfer eines Anschlags zu werden, und noch weniger kann er sich den Ort aussuchen, an dem er angegriffen wird. Jedes Jahr werden weltweit unschuldige Menschen durch Gewalt getötet, verletzt und traumatisiert. Das Drama um die Beamtin der Bundesversammlung, die im August letzten Jahres in Thailand vergewaltigt und ermordet wurde, hat uns alle schockiert. Angesichts dieser Gewalttaten, die immer weiter zunehmen, muss die Schweiz die Opfer und ihre Angehörigen stärker begleiten und unterstützen.

Mit meinem Vorstoss fordere ich den Bundesrat auf das Opferhilfegesetz dahingehend zu ändern, dass die Opfer von Attentaten oder anderen schweren Gewalttaten, die im Ausland ausgeführt wurden, wieder eine Entschädigung bzw. Genugtuung erhalten können.

Der Nationalrat hat am 4. Mai 2023 meinen Vorstoss mit 109 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Nun muss auch noch der Ständerat zustimmen.

Weitere Informationen: www.parlament.ch

Förderung von regionalem Coworking

Rund 50 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz könnten ortsunabhängig arbeiten (Deloitte 2016). Dass dies auch in der Praxis möglich ist, hat die Corona-Krise bewiesen. Nur im Home-Office tätig sein ist nicht für alle eine gute Lösung: Es fehlen oft der soziale Austausch, professionelle Infrastruktur und eine Trennung von Berufs- und Privatleben.

Eine mögliche Lösung bietet regionales Coworking. Damit könnten mindestens 2,5 Millionen. Arbeitnehmende in der Nähe des Wohnortes arbeiten (50 Prozent von total 5 Mio., BFS 2018). Regionales Coworking fördert die lokale Wertschöpfung, steigert die Lebensqualität und entlastet die Verkehrsinfrastruktur. Die Schweiz leistet damit einen Beitrag zur Erreichung der CO2-Ziele und der Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDG 3, 8, 9 und 11).

Um diese Ziele zu erreichen, braucht es ein flächendeckendes Angebot. Die Basis wurde durch private Initiativen gelegt. Der herausfordernde Aufbau in den Regionen benötigt Unterstützung durch die öffentliche Hand. Die so geförderten Coworking Spaces müssen einem regionalen Bedürfnis entsprechen und eine nachhaltige Wirkung entfalten: wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich.

Mit einem gemeinsam eingereichten Postulat wollen wir den Bundesrat beauftragen, marktwirtschaftliche Lösungen zur Förderung von regionalem Coworking zu prüfen. Ein Bericht soll Massnahmen aufzeigen, welche die Schaffung von mindestens 100 000 regionalen Gemeinschaftsarbeitsplätzen bis 2030 ermöglichen, die einen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen stiften.

Weitere Informationen: www.parlament.ch

Schweizerische Nationalbank. Stabile Geldpolitik dank Berücksichtigung von Klimarisiken

Artikel 5 des Nationalbankgesetz definiert das Mandat der SNB. Er legt fest, dass die SNB die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes führt, Preisstabilität gewährleistet und der konjunkturellen Entwicklung Rechnung trägt.

Die SNB hat in den vergangenen Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass sie bereits mehrere Schritte unternommen hat, um Klimarisiken im Rahmen ihres Mandats zu berücksichtigen. Die Rede von Andréa Maechler und Thomas Moser zu "Klimarisiken und Zentralbanken aus der Sicht der SNB" vom 14. November 2019 ist ein Beispiel dafür. Gleichzeitig - und während andere Zentralbanken weltweit diesbezüglich deutlich über die Schritte der SNB hinausgehen, hat die SNB gleichzeitig wiederholt die Position eingenommen, dass ihr Mandat ihr nicht ausreichend Spielraum einräumt, um Klimarisiken umfassend in ihren Entscheiden und geldpolitischen Instrumenten zu berücksichtigen.

Die vorliegende Parlamentarische Initiative soll diesen Spielraum sichern und Klarheit schaffen, dass Klimarisiken von der SNB in der Führung der Geld- und Währungspolitik zu berücksichtigen sind. Sie reflektiert dabei, dass Klimarisiken weltweit als signifikante finanzielle Risiken eingestuft werden, welche die Finanz- und Preisstabilität gefährden können. Zentralbanken beschäftigen sich somit global mit der Frage, nicht ob sie diesen Risiken begegnen sollen, sondern wie sie es tun sollen. Es liegt somit im Gesamtinteresse der Schweiz, dass die SNB diese Fragen proaktiv aufgreift.

Informationen: www.parlament.ch 

Lilian Studer in den Ständerat

Am 22. Oktober werden im Kanton Aargau auch die beiden Ständeratssitze vergeben. Da ein Bisheriger zurücktritt, ist die Ausgangslage offen. Neben meinem grossen Rucksack an Erfahrungen ist meine Art und Weise zu politisieren, z.B. Sachpolitik voranzustellen, für diese Kammer ideal. Nach einer Legislatur mit Rechtskurs will ich die Ständeratsdelegation des Kantons Aargau politisch wieder «einmitten». «Lilian Studer auf jeder zweiten Zeile», meine Aufforderung.

Sollte es nicht klappen, ist es mein Ziel, weiterhin mit Freude Nationalrätin zu sein. Am besten unterstützen Sie mich, wenn Sie am 22. Oktober 2023 die EVP Hauptliste unverändert einwerfen.

Fotos zum Herunterladen

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